1BFAHT
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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Die Ausbildung vermittelt berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für eine qualifizierte Mithilfe und Mitwirkung bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen unter Anleitung einer Pflegefachkraft erforderlich sind.
Die Ausbildung dauert 1 Jahr. An 2 - 3 Wochentagen besuchen die Auszubildenden den Unterricht an der Helen-Keller-Schule. Die praktische Ausbildung von 850 Stunden erfolgt in Einrichtungen der Altenhilfe unter Anleitung von Fachkräften der Altenpflege. Außerdem findet ein Fremdeinsatz von mindestens 100 Stunden im ambulanten bzw. stationären Bereich statt.
Die Lehrkräfte der Helen-Keller-Schule arbeiten eng mit den Einrichtungen zusammen und besuchen die Schüler/innen regelmäßig an ihrem Ausbildungsplatz, so dass Schule und Praxis eng verzahnt sind.
Es besteht Lehrmittelfreiheit. Die Praxisstellen zahlen eine Ausbildungsvergütung (tariflich geregelt entsprechend der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung).
Die abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelfer/in befähigt zur generalistischen Pflegeausausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann.
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Abteilung Pflege StD'in Annette Mütze-Bopp
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1. Pflichtbereich
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2. Wahlpflichtbereich |
3. Praxis in der Altenpflege (praktische Ausbildung) 850 Std. |
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand und
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes und
- Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind zudem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Für Ihre Bewerbung im Bereich der einjährigen Ausbildung zur Altenpflegehelferin benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Anschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- Anmeldeformular Abteilung Pflege (hier klicken)
- Beglaubigte/s Abschlusszeugnis/se der bisher besuchten Schule/n
- Bei ausländischen Zeugnissen: Beglaubigte Anerkennung nach deutschen Bestimmungen
- Beglaubigter Nachweis des Sprachniveaus B1 (bei Nicht-Muttersprachler*innen)
- Nachweis der gesundheitlichen Eignung
- Nachweis des Masernschutzes
Darüber hinaus ist ein Ausbildungsvertrag mit einem unserer Kooperationspartner oder eine Bescheinigung, dass eine Einrichtung einen Ausbildungsvertrag zum 01.08. mit Ihnen abschließen wird, erforderlich.
Nach Prüfung Ihrer vollständigen Unterlagen laden wir Sie – bei entsprechender Eignung – zu einem Bewerbungsgespräch an unserer Schule ein. Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen für die 1BFAHT nur berücksichtigt werden können, wenn es Ihnen möglich ist, das Bewerbungsgespräch zu einem festgelegten Termin persönlich vor Ort an unserer Schule wahrzunehmen.
Bitte stellen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen über die digitale Anmeldefunktion „Jetzt online anmelden“ ein. Die beglaubigten Unterlagen sind zusätzlich entweder postalisch einzureichen oder persönlich bei uns abzugeben. Eine ausschließlich digitale Einreichung der Beglaubigungen ist nicht ausreichend.
Anmeldeschluss: 01. März
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe schließt mit einer schriftlichen Prüfung im Lernbereich „Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege“, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung ab.
Die bestandene Abschlussprüfung zusammen mit einem aktuellen polizeilichen Führungszeugnis ohne Eintrag berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in“.
Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung erteilt das Regierungspräsidium.


