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Fördermöglichkeit über Bildungsgutschein der AA |
Die Ausbildung an der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz führt in drei Jahren zum Abschluss „staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin / staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“.
Die Ausbildung kann aufnehmen, wer einen Ausbildungsvertrag (Ausbildungsvergütung) mit einer Kindertageseinrichtung abschließt und die Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfüllt.
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Die Ausbildung vermittelt die dazu erforderliche berufliche Handlungskompetenz, die Fach-, Personal- und Sozialkompetenz verknüpft.
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Stundentafel (pro Woche) |
Schuljahr |
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1.SJ |
2.SJ |
3.SJ |
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1. Pflichtfächer (Theorie) |
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Fächer: |
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Deutsch |
2 |
2 |
1 |
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Englisch |
0,5 |
1 |
0,5 |
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Religion/ Religionspädagogik Gemeinschaftskunde |
1 0,5 |
1 1 |
2 0,5 |
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Handlungsfelder: |
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Kinder in ihrer Lebenswelt Entwicklung u. Bildungsprozesse Gruppen päd. begleiten Zusammenarbeit mit Eltern Übergänge gestalten |
3 5 2 1 1 |
2 6 1 0,5 0,5 |
3 5 2 0,5 0,5 |
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Betreuungs- u. Versorgungshandlungen ausführen |
2 |
2 |
2 |
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2. Wahlpflichtbereich |
1 |
2 |
1 |
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3. Pflichtbereich (Praxis) |
mind. 1.500 Std |
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4. Wahlbereich |
1 |
1 |
1 |
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Mathematik
Englisch
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Abteilung Sozialpädagogik Bereich 1 OStR'in Anja Kajdas
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- Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss
oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung
und
- Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Hinweis: In den Praktikumseinrichtungen ist i.d.R. ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Für Ihre Bewerbung benötigen wir:
- Aufnahmeantrag
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Abschlusszeugnis Hauptschulreife oder BEJ
- Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung
Zeugnisse als beglaubigte Kopien vorlegen.
Anmeldeschluss: 01. März, bei freien Plätzen auch später
Falls mehr Bewerber als Schulplätze vorhanden sind, findet ein Auswahlverfahren statt. Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Die dreijährige Ausbildung der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz - praxisintegriert endet mit einer Abschlussprüfung, die aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht.
Die bestandene Abschlussprüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung
„staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“
„staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“


