1BKIIP
Die Ausbildung des einjährigen Berufskollegs Gesundheit und Pflege II ist ausgerichtet auf den Erwerb der Fachhochschulreife. Darüber hinaus werden vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Biologie und Gesundheitslehre, Pflege und Betriebswirtschaft vermittelt.
Über eine Zusatzprüfungin Wirtschaft und Recht II (schriftlich) und Übungsfirma (praktisch) kann der Berufsabschluss „Assistent/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ erworben werden.
1. Pflichtbereich
- Religionslehre
- Geschichte mit Gemeinschaftskunde
- Deutsch*
- Englisch*
- Mathematik*
- Wirtschaft und Recht I
- Biologie mit Gesundheitslehre*
- Pflege
- Ernährungslehre mit Diätetik
- Übungsfirma
- Projektarbeit
2. Wahlpflichtbereich
- Wirtschaft und Recht II (Zusatzunterricht Assistentenabschluss)
- Pädagogik und Psychologie
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*Kernfach
Abteilung Vollzeit 1 StD David Rudolf |
Das Abschlusszeugnis des Berufskollegs für Gesundheit und Pflege I mit einem Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie mit Gesundheitslehre oder ein vergleichbarer Bildungsstand ist die Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg Gesundheit und Pflege II.
Die Aufnahme erfolgt mit einer halbjährigen Probezeit.
- Aufnahmeantrag:
- Dieser wird innerhalb des Online-Anmeldeverfahrens generiert (weitere Informationen dazu erhalten Sie unter: https://bewo.kultus-bw.de/BewO)
- Folgende Unterlagen sind an der Schule Ihrer ersten Priorität abzugeben:
- Lückenloser, tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
- Beglaubigte Kopie des mittleren Bildungsabschlusses bzw. des Versetzungszeugnisses des Gymnasiums. Liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, ist das Halbjahreszeugnis beizufügen und eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses fristgerecht nachzureichen.
Die Bewerbungsfrist endet am 1. März.
Spätere Anmeldungen sind möglich und können berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze vorhanden sind.
Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) ist möglich.
Das 1BK2P schließt mit einer schriftlichen Prüfung in den Kernfächern und einer mündlichen Prüfung ab (Fachhochschulreife).
Der Assistentenabschluss wird über eine weitere Prüfung in Wirtschaft und Recht II (schriftlich) und Übungsfirma (praktisch) erworben.
Der Abschluss des 1BK2P berechtigt zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums an den Fachhochschulen in Baden-Württemberg.
Mit dem Assistentenabschluss erwerben die Absolventen neben den Kenntnissen in den Bereichen Gesundheit und Pflege spezifische betriebswirtschaftliche und organisatorische Kompetenzen, die zu betriebswirtschaftlichem Handeln in den Bereichen Patientenaufnahme, Leistungsabrechnung, Vorbereitung von Pflegesatzverhandlungen, Planung und Organisation, Beschaffung und Logistik
befähigen. Sie sind so insbesondere im Verwaltungsbereich von z.B. Altenheimen, Krankenhäusern, ambulanten Pflegediensten, großen Arztpraxen, Reha-Einrichtungen und bei Verbänden einsetzbar.
Der Abschluss des 1BK2P zusammen mit dem Abschluss „staatlich anerkannter Assistent im Gesundheits- und Sozialwesen ermöglicht die Aufnahme in die Berufsoberschule mit dem Ziel der allgemeinen Hochschulreife (Abitur).
- Ab 28.01.2025
- Registrierung zur Online-Bewerbung unter: https://bewo.kultus-bw.de/
- Dateneingabe und Wahl der Bewerbungsziele
- Online-Änderungen der Bewerberdaten und Bewerbungsziele sind nur bis zum Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags möglich (danach persönlich bei einer der BewO-Schulen)
- Ausdruck des endgültigen Aufnahmeantrags
- Erziehungsberechtigte müssen Aufnahmeantrag unterschreiben
- 01.03.2025 Abgabe des unterschriebenen Aufnahmeantrags und zusätzlich erforderlicher Anmeldeunterlagen bei der Schule der ersten Priorität (und ggf. bei weiteren auf dem Aufnahmeantrag gekennzeichneten Schulen)
- Bis 25.03.2025 Bewerber/in erhält eine vorläufige Zusage für einen Schulplatz oder eine Mitteilung über die Aufnahmeaussichten sowie Informationen zum Nachrückverfahren über das Bewerberportal
- Bis 21.07.2025 (10 Uhr) Vorlage der Endnoten bei zuständiger Beruflicher Schule
- 28.07.2025 Information der Bewerber/innen über den angebotenen Schulplatz per Download
- 29.07.2025 Aufnahmetag an Beruflicher Schule mit verbindlicher Annahme des Schulplatzes (persönlich oder durch Vertreter/in)
- 30.07.2025 Aufnahmetag für Nachrücker/innen
Sollten Sie keinen Schulplatz erhalten, empfiehlt es sich am ersten Schultag (15.09.2025) im Sekretariat Ihrer Wunschschule anzurufen und nach eventuell freigewordenen Plätzen zu fragen. Es kommt immer wieder vor, dass Bewerber, die einen Schulplatz erhalten haben, kurzfristig in den Ferien zugunsten beispielsweise eines Ausbildungsplatzes absagen.